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Eintritt in die Sekundarstufe

Die Sekundarstufe schliesst an die Primarstufe an und wird im Lehrplan auch Oberstufe genannt.

  • Es können zwei oder drei Abteilungen mit unterschiedlichen Anforderungen gebildet und mit A und B bzw. A, B und C bezeichnet werden, wobei A die kognitiv anspruchsvollste ist.
  • Die Schülerinnen und Schüler können in höchstens drei Fächern auf den Anforderungsstufen I, II oder III unterrichtet werden. Die Anforderungsstufe I ist die kognitiv anspruchsvollste. Anforderungsstufen sind in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch oder Englisch möglich.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden am Ende der sechsten Primarklasse einer der Abteilungen und Anforderungsstufen der Sekundarstufe I zugeteilt. Die Zuteilung zu einer Abteilung erfolgt aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten in allen Fächern (Gesamtbeurteilung) im Gespräch mit den Eltern und der Schülerin bzw. dem Schüler. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet die für die Sekundarstufe zuständige Schulpflege über die Zuteilung. Die Zuteilung zu einer Anforderungsstufe erfolgt aufgrund einer Leistungsbeurteilung im entsprechenden Fach.
  • Durchlässigkeit innerhalb der Sekundarstufe besteht darin, dass ohne zeitlichen Verlust eines Jahres von einer Abteilung oder Anforderungsstufe zur andern  gewechselt werden kann. Der Wechsel erfolgt zu bestimmten Terminen. Es finden keine Wechselprüfungen statt. In Einzelfällen ist auch eine Repetition möglich.
  • In der Sekundarstufe werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, einen ihren Möglichkeiten entsprechenden Ausbildungsgang in der Berufsbildung zu beginnen oder sie treten an eine Mittelschule über. Die Zusammenarbeit Berufsberatung - Sekundarstufe ist in einem verbindlichen Rahmenlehrplan geregelt.
  • Die Aufnahme an einer Mittelschule erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung nach der zweiten oder dritten Klasse. Im Anschlussprogramm Sekundarschule-Mittelschulen sind die Prüfungsgrundlagen festgelegt.