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Eintritt in den Kindergarten

Der Kindergarten gehört zur obligatorischen Schulzeit. Alle Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern erhalten anfangs Januar eine Einladung zum Informationsabend zum Kindergarteneintritt und ein Anmeldeformular.

Stichtag für die Einschulung gemäss §§ 3 und 5 Volksschulgesetz ist ab Schuljahr 2019/20 der 31. Juli.

Kinder, welche bis zu diesem Datum das 4. Altersjahr erreicht haben, werden im selben Sommer in den Kindergarten eingeschult.

Schuljahr | Schulpflichtig werden Kinder, die zwischen
2023/24 |  01.08.2018 und 31.07.2019 geboren sind.
2024/25 |  01.08.2019 und 31.07.2020 geboren sind.
2025/26 |  01.08.2020 und 31.07.2021 geboren sind.

Informationsabend für Eltern der schulpflichtigen Kinder per SJ 2024/25

Der Informationsabend findet am 7. Mai 2024 um 18.00 Uhr in der Aula Langweg (Sekundarschulhaus) statt.

«Bsüechlimorge»

Am «Bsüechlimorge» am Mittwochvormittag, 19. Juni 2024 besuchen die angehenden 1. Kindergartenkinder ihren zukünftigen Kindergarten und lernen dort ihre  Kindergärtnerin und ihre «Chindsgi-Gspänli» kennen.

Zuteilungswünsche

Wünsche um Kindergartenzuteilungen richten Sie bitte bis Ende Januar zuammen mit dem Anmeldeformular schriftlich an die Schulverwaltung. Die Schule Oberrieden richtet sich bei Zuteilungen nach dem Zuteilungsmerkblatt.

Rückstellung

Sofern der Entwicklungsrückstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege die Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.

Rückstellungsgesuche sind im Januar/Februar in schriftlicher Form an die Schulpflege zu richten. Dem Gesuch ist ein kinderärztlicher Bericht beizulegen, der Bezug nimmt auf den individuellen Entwicklungsrückstand Ihres Kindes.

Vorzeitige Einschulung

Seit dem Schuljahr 2019/20 sind keine vorzeitigen Einschulungen mehr möglich.