Der Kindergarten gehört zur obligatorischen Schulzeit. Alle Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern erhalten anfangs Januar eine Einladung zum Informationsabend zum Kindergarteneintritt und ein Anmeldeformular.
Stichtag für die Einschulung gemäss §§ 3 und 5 Volksschulgesetz ist ab Schuljahr 2019/20 der 31. Juli.
Kinder, welche bis zu diesem Datum das 4. Altersjahr erreicht haben, werden im selben Sommer in den Kindergarten eingeschult.
Schuljahr | Schulpflichtig werden Kinder, die zwischen
2025/26 | 01.08.2020 und 31.07.2021 geboren sind.
2026/27 | 01.08.2021 und 31.07.2022 geboren sind.
2027/28 | 01.08.2022 und 31.07.2023 geboren sind
Informationsabend für Eltern der schulpflichtigen Kinder per SJ 2025/26
Der Informationsabend findet am 5. Mai 2026 in der Aula Langweg (Sekundarschulhaus) statt.
«Bsüechlimorge»
Am «Bsüechlimorge» am Mittwochvormittag, 17. Juni 2026 besuchen die angehenden 1. Kindergartenkinder ihren zukünftigen Kindergarten und lernen dort ihre Kindergärtnerin und ihre «Chindsgi-Gspänli» kennen.
Zuteilungswünsche
Wünsche um Kindergartenzuteilungen richten Sie bitte bis Ende Januar zuammen mit dem Anmeldeformular schriftlich an die Schulverwaltung. Die Schule Oberrieden richtet sich bei Zuteilungen nach dem Volksschulgesetz.
Rückstellung
Sofern der Entwicklungsrückstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege die Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.
Rückstellungsgesuche sind im Januar/Februar in schriftlicher Form an die Schulpflege zu richten. Dem Gesuch ist ein kinderärztlicher Bericht beizulegen, der Bezug nimmt auf den individuellen Entwicklungsrückstand Ihres Kindes.
Vorzeitige Einschulung
Seit dem Schuljahr 2019/20 sind keine vorzeitigen Einschulungen mehr möglich.