Die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und die sonderpädagogischen Angebote sind im Kanton Zürich auf den Grundsatz der Integration ausgerichtet (§33 VSG).
Jeder einzelne Mensch unterscheidet sich in Bezug auf sein Lernen und seine Entwicklung von anderen Menschen. Menschen können sich nur entwickeln, wenn sie förderliche Bedingungen für das Lernen und Zusammenleben erhalten.
Es ist deshalb sowohl die Aufgabe der allgemeinen Pädagogik wie auch der Sonderpädagogik, Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern ernst zu nehmen und im Unterricht optimale Bedingungen zu schaffen. Ein individualisierender und integrativer Unterricht mit entsprechenden Rahmenbedingungen unterstützt diese Entwicklung.
Einzelne Schülerinnen und Schüler benötigen jedoch eine umfangreichere Unterstützung. In diesen Fällen kann ein Aufenthalt der Schülerinnen oder Schüler in einer Sonderschule oder in einer Besonderen Klasse sinnvoll sein. Die Schülerin oder der Schüler kann unter Einbezug der Eltern und auf der Grundlage eines Schulischen Standortgesprächs sowie einer schulpsychologischen Abklärung in eine Sonderschule überwiesen werden.