Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosigkeit) wird im Kanton Zürich integrativ geschult. Diese Kinder und Jugendlichen sind in der Regel mit Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlear-Implantate) versorgt.
Um das schulische Umfeld hörbehindertengerecht gestalten und den Lernerfolg möglichst sichern zu können, sind spezifische audiopädagogische Angebote notwendig.